Kassenführung

Schindler Steuerberater

In allen Branchen, in denen in größerem Umfang Bargeschäfte getätigt werden, kommt der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung besondere Bedeutung zu.

Die Prüfer stürzen sich bei bargeldintensiven Betrieben regelrecht auf die Kassenaufzeichnungen. Zur Vermeidung nachteiliger Rechtsfolgen ist es unerlässlich, die sich stetig verschärfenden Anforderungen der Finanzverwaltung zu kennen und rechtssicher anwenden zu können, um Probleme bei Betriebsprüfungen oder Nachschauen zu vermeiden. So sind bereits zum 01.01.2017 die Anforderungen an Registrierkassen, Waagen, Taxameter oder Wegstreckenzähler erheblich verschärft worden.

In einem weiteren Schritt bekamen die Prüfungsdienste der Finanzverwaltung zum 01.01.2018 das Instrument der Kassen-Nachschau an die Hand, um Bücher und Aufzeichnungen zeitnäher und unangekündigt prüfen zu können. Hinzu kommt ab 2020 die Notwendigkeit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, deren Anforderungen am 17.06.2019 in einem umfangreichen Anwendungserlass zu § 146a AO niedergelegt wurden. Am 06.11.2019 wurde ein BMF-Schreiben dazu veröffentlicht. Des Weiteren hat das Bundesfinanzministerium am 28.11.2019 das BMF-Schreiben zu den GoBD veröffentlicht.

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